Für Übersetzungen/Adaptionen, Lektorat in weiteren Sprachen oder Layoutservices: E-Mail an Lehnert & Wieners GmbH.
Stand: 1.1.2022
Die Lehnert & Wieners GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Gabriela Lehnert und Florian Wieners, Lohmühlenstraße 1, 20099 Hamburg, (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) betreibt eine Plattform für professionelle und hochwertige Lektorats- und Übersetzungsdienstleistungen. Nutzer der angebotenen Dienstleistungen (nachfolgend „Auftraggeber“genannt) können durch das Hochladen ihrer Texte die verschiedenen Services von Lehnert & Wieners in Anspruch nehmen. Um den Nutzern dieser Services ein optimales Angebot zu unterbreiten, verwenden wir das innovative Tool „scobio“, das für Lektorats- und Übersetzungsaufträge Festpreis und Liefertermin der eingesandten Texte berechnet.
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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle vom Auftragnehmer durchgeführten Leistungen, Aufträge und Angebote.
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Die AGB sind im Internet jederzeit unter www.scobio.de/agb frei abrufbar und einzusehen. Durch die Einsendung der Texte des Auftraggebers, werden diese AGB Vertragsbestandteil des zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrages.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil.
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Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines Vertrages dar. Wenn der Auftraggeber eine Bestellung aufgibt, erhält er vom Auftragnehmer eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung beim Auftragnehmer bestätigt und die Einzelheiten der Bestellung aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt die Annahme des Angebotes dar. Die Annahme steht jedoch unter der aufschiebenden Bedingung, dass keine fehlerhafte Preiskalkulation bei der Datenanalyse der zur Verfügung gestellten Dokumente durch das Tool scobio vorgenommen wurde. Wird dem Auftraggeber nicht innerhalb von 120 Minuten (werktags von montags bis freitags) nach der Bestellung ein Fehler bei der Preiskalkulation mitgeteilt, so gilt die Bedingung der fehlerfreien Preiskalkulation als eingetreten.
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Ein Anspruch auf Bearbeitung besteht nicht. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Bearbeitung von Texten ganz oder teilweise abzulehnen. Dies gilt insbesondere für folgende Inhalte: Texte, die strafbare Inhalte aufweisen; Texte, die Kinder oder Jugendliche in ihrer Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden können; Texte, die fremde Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechte verletzen; rassistische, ausländerfeindliche, gewaltverherrlichende, volksverhetzende, pornografische, menschenentwürdigende und sittenwidrige Texte sowie Texte, die wegen ihrer Schwierigkeit und/oder ihres Umfangs in dem vom Auftraggeber vorgegebenen Zeitraum nicht in angemessener Qualität bearbeitet werden können.
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Der jeweilige Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den online oder schriftlich vorliegenden Leistungsbeschreibungen sowie aus der Auftragserteilung durch den Auftraggeber und den vom Auftraggeber gebuchten Leistungspaketen.
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Sofern der Auftraggeber keine besonderen schriftlichen Anweisungen erteilt, wird die Form des Ausgangstextes im Regelfall beibehalten. An eine bestimmte vom Auftraggeber vorgegebene Gestaltung ist der Auftragnehmer nur gebunden, wenn dies ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.
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Bei den Leistungen des 2-Augen- und 4-Augen-Korrektorats werden vom Auftragnehmer Orthografie, Grammatik, Interpunktion, Einheitlichkeit, Typografie sowie Formalia entsprechend einer allgemein üblichen, lexikografisch vertretbaren und verständlichen Weise durch einen bzw. zwei Korrektoren korrigiert. Eine Garantie im Hinblick auf einen vollständig fehlerfreien Text wird durch den Auftragnehmer nicht gewährt.
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Wird vom Auftraggeber zusätzlich das Leistungspaket „Lektorat“ gewählt, werden Lesefluss, Formulierungen, Stil, Adressatenansprache sowie Textzusammenhänge entsprechend einer allgemein üblichen, lexikografisch vertretbaren und verständlichen Ausarbeitung optimiert.
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Das Leistungspaket „Faktencheck“ kann nicht online gebucht werden.
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Die Preise für die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen des Sofortservice richten sich nach dem tatsächlichen Umfang sowie der Dringlichkeit des Auftrags und werden direkt durch das Tool scobio ermittelt und auf der Website im Rahmen des Bestellprozesses angezeigt. Ausgenommen hiervon ist eine fehlerhafte Preiskalkulation bei der Datenanalyse der zur Verfügung gestellten Dokumente durch das Tool scobio.
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Sämtliche Entgelte sind Nettoentgelte. Sie gelten zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
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Besondere aus dem Auftrag resultierende Kosten, wie zum Beispiel Kurierkosten, trägt der Auftraggeber.
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Sofern sich aus der ausgestellten Rechnung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
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Der Auftraggeber ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangsdaten verursachen, verantwortlich, es sei denn, der Auftraggeber hat dies nicht zu vertreten. Dem Auftraggeber obliegt der Nachweis hierfür.
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Ist kein besonderer Liefertermin zwischen den Parteien vereinbart, erfolgt die Lieferung der überarbeiteten Texte durch den Auftragnehmer innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen Zeit.
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Lieferzeiten sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. In allen anderen Fällen verstehen sich Liefertermine als unverbindliche Richtwerte. Sie werden nach Werktagen (ausgenommen Samstage) berechnet. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verspätungen, die von ihm nicht zu vertreten sind.
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Sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist der Auftragnehmer berechtigt, die von ihm korrigierten oder lektorierten Texte per E-Mail an den Auftraggeber zu versenden.
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Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierzu Anlass gegeben hat, sind die bis zum Eintreffen der Rücktrittserklärung angefallenen Kosten und Honorare des Auftragnehmers vom Auftraggeber zu vergüten. Die Vergütung beträgt in diesem Falle jedoch mindestens 50 % des ursprünglichen Leistungsbetrages, es sei denn, der Auftraggeber kann einen tatsächlich geringeren Aufwand des Auftragnehmers nachweisen.
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Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die vom Auftragnehmer überarbeiteten Texte unverzüglich nach Erhalt prüft und etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich nach der Prüfung und versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung unter genauer Angabe des Mangels schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer rügt (§ 377 HGB).
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Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel zu überprüfen.
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Mängelansprüche bestehen nicht, sofern der Mangel unerheblich ist. Grundsätzlich kein Mangel bzw. unerheblich in diesem Sinne ist eine bestimmte sprachlich und sachlich richtige Bearbeitung, die vom Auftraggeber lediglich aus sonstigen, etwa stilistischen Gründen beanstandet wird.
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Soweit ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vorliegt, ist er zur Nacherfüllung berechtigt, die nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen kann. Bevor der Auftraggeber weitere Ansprüche oder gesetzliche Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Selbstvornahme) geltend machen kann, ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
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Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Gefahrübergang, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften im Falle eines arglistigen Verschweigens eines Mangels bleiben davon unberührt.
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das einfache Recht zur Nutzung und Bearbeitung der hochgeladenen Inhalte in dem vertraglich dafür vorgesehenen Umfang ein. Die Einräumung dieser Rechte dient allein der Zurverfügungstellung der vertraglichen Leistungen und umfasst die hierzu benötigten Nutzungsrechte.
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Der Auftraggeber garantiert, dass es ihm möglich ist, die in Abschnitt VII dieser AGB genannten Nutzungsrechte wirksam einzuräumen.
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Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm hochgeladenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der Nutzung und Bearbeitung der Inhalte durch den Auftragnehmer entgegenstehen könnten. Ferner garantiert der Auftraggeber, dass in den hochgeladenen Inhalten keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden.
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Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer, seine Geschäftsführer, Vertreter und Angestellten sowie sonstigen Mitarbeiter von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten, die gegen den Auftragnehmer in Zusammenhang mit der Nutzung der hochgeladenen Inhalte auf der Website www.scobio.de geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern hin frei. Gleiches gilt für vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Leistungen und Diensten oder die sonstige Verletzung von Pflichten und Obliegenheiten, aus denen sich Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer ergeben.
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Werden dem Auftraggeber Beeinträchtigungen der Nutzungsrechte oder hochgeladenen Inhalte bekannt, hat dieser den Auftragnehmer unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Auftraggebers hat dieser im Vorwege mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Der Auftraggeber hat dabei so umfassend, wie es zur Verteidigung eines Anspruchs vernünftigerweise erforderlich ist, mit dem Auftragnehmer zusammenzuarbeiten.
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Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die für den Auftragnehmer durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
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Der Auftragnehmer bzw. dessen Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen sowie sonstige Mitarbeiter haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer bzw. dessen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen sowie sonstige Mitarbeiter herbeigeführt wurden, sowie bei Arglist und im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In allen anderen Fällen haftet der Auftragnehmer weder für direkte, indirekte oder zufällige Schäden noch für Folgeschäden sowie Schäden aus entgangenem Gewinn, Rufschädigung oder Datenverlust, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Dienste, Leistungen und Inhalte der Website www.scobio.de ergeben.
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Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von ihm erbrachten Leistungen einem von dem Vertragspartner verfolgten bestimmten Zweck genügen.
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Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Auftraggeber hinterlegte E-Mail-Adresse senden. In der Änderungsmitteilung wird der Auftraggeber auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hingewiesen.
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Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
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Widerspricht der Vertragspartner fristgemäß, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderte Bedingung in Kraft treten soll.
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Die Vertragspartner können geänderten AGB gleichfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen, die in diesem Fall Vorrang haben.
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Bei allen nicht in diesen AGB geregelten Punkten tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieses Vertrags.